Alhambra Immobilien Marbella Alhambra Immobilien Marbella

Español

English
Deutsche








marbella real estate

LEGAL - Erbschaftssteuer in Spanien

.



Spanien ist bekannt als ein Land mit sehr hohen Erbschaftssteuern.

In Spanien müssen Kinder und der hinterbliebene Ehepartner bei Überschreibung des Eigentums des Erblassers Erbschaftssteuern bezahlen; hierbei ist kaum eine Verminderung der Steuern möglich. Falls der Nettowert des geerbten Eigentums höher als € 797.555,- ist, liegt die Erbschaftssteuer zwischen 7,65% und maximal 34%.

Der Verwandschaftsgrad mit dem Erblasser spielt eine grosse Rolle bei der Bestimmung des Steuersatzes. Wenn man beispielsweise einem Freund ein Eigentum überschreibt, könnte es passieren, dass dieser letztlich 68% Steuern dafür zahlen muss.

Eine gute Steuervorausplanung kann die Erbschaftssteuern erheblich senken. Es hat sich als lohnend erwiesen, als Eigentümer in Spanien, ein Testament für die Erben zu hinterlegen — somit ersparen Sie diesen nicht nur massive Steuerzahlungen, sondern auch Verwaltungs- und Rechtsanwaltgebühren. So wie die Spanier sich an die spanische Erbschaftsgesetzgebung halten müssen, in welcher die Erben gesetzlich festgelegt sind, können Sie als Ausländer Ihr Eigentum vererben wem sie möchten, solange Sie sich an die Gesetzgebung Ihres Landes halten.

Es gibt im spanischen Rechtssystem einige Möglichkeiten, um die Steuerzahlungen der Erben zu vermindern. Zum Beispiel könnten Sie von Anfang an Ihr Eigentum auf die Kinder überschreiben und der Ehepartner erhält ein Benutzungsrecht auf Lebzeit.

Belén Cepero
Rechtsanwältin

C. Internacional
www.c-intenacional.com



Was Gibt's Neues Marbella Immobilien Besondere Immobilien Inmobilien Auf Miete

Hotel NH Alanda - Local 9 - Blvd. Alfonso de Hohenlohe - 29600 Marbella
Tel: (+34) 952 766 490 - Fax: (+34) 952 766 286 info@alhambraproperties.com


Immobilien in Marbella | Immobilien in Marbella | Villas in Marbella | Wohnung in Marbella | Reihenhaus in Marbella | Immobilien an der Costa del Sol