LEGAL - Erbschaftssteuer in Spanien
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Spanien ist bekannt als ein Land mit sehr hohen Erbschaftssteuern.
In Spanien müssen Kinder und der hinterbliebene Ehepartner bei Überschreibung des Eigentums des Erblassers Erbschaftssteuern bezahlen; hierbei ist kaum eine Verminderung der Steuern möglich. Falls der Nettowert des geerbten Eigentums höher als € 797.555,- ist, liegt die Erbschaftssteuer zwischen 7,65% und maximal 34%.
Der Verwandschaftsgrad mit dem Erblasser spielt eine grosse Rolle bei der Bestimmung des Steuersatzes. Wenn man beispielsweise einem Freund ein Eigentum überschreibt, könnte es passieren, dass dieser letztlich 68% Steuern dafür zahlen muss.
Eine gute Steuervorausplanung kann die Erbschaftssteuern erheblich senken. Es hat sich als lohnend erwiesen, als Eigentümer in Spanien, ein Testament für die Erben zu hinterlegen — somit ersparen Sie diesen nicht nur massive Steuerzahlungen, sondern auch Verwaltungs- und Rechtsanwaltgebühren. So wie die Spanier sich an die spanische Erbschaftsgesetzgebung halten müssen, in welcher die Erben gesetzlich festgelegt sind, können Sie als Ausländer Ihr Eigentum vererben wem sie möchten, solange Sie sich an die Gesetzgebung Ihres Landes halten.
Es gibt im spanischen Rechtssystem einige Möglichkeiten, um die Steuerzahlungen der Erben zu vermindern. Zum Beispiel könnten Sie von Anfang an Ihr Eigentum auf die Kinder überschreiben und der Ehepartner erhält ein Benutzungsrecht auf Lebzeit.
Belén Cepero
Rechtsanwältin
C. Internacional
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